Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ökopunkte HESSEN (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Nutzern (nachfolgend „Kunden“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Vertragsgegenstand:
Der Anbieter betreibt eine Online-Plattform zur Vermittlung von Kompensationsmaßnahmen (nachfolgend „Ökopunkte“). Kunden können auf dieser Plattform Ökopunkte kaufen, verkaufen oder tauschen.

Vertragsschluss:
Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein verbindliches Angebot durch das Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars auf der Plattform abgibt und der Anbieter dieses Angebot annimmt.

Pflichten des Anbieters:
Der Anbieter verpflichtet sich, die Plattform stetig verfügbar zu halten und regelmäßig zu warten. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Plattform.

Pflichten des Kunden:
Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und seinen Ökopunkten zu machen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit des Handels mit seinen Ökopunkten.

Preise und Zahlungsbedingungen:
Die Preise für die Nutzung der Plattform und für den Handel mit Ökopunkten werden auf der Plattform angegeben. Die Zahlung erfolgt nach den auf der Plattform angegebenen Zahlungsmodalitäten.

Haftung:
Der Anbieter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Datenschutz:
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze und unserer Datenschutzrichtlinie.

Änderungen der AGB:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail zugesandt und gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.

Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die jeweilige gesetzliche Regelung.

Stand: 01.02.2024